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Gemeldet werden können öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Deutschland – zum Beispiel Floh- und Trödelmärkte, Stadt- und Straßenfeste, Volksfeste und Kirmes, Saisonmärkte, Genussveranstaltungen, verkaufsoffene Sonntage sowie weitere Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Entscheidend sind ein nachvollziehbarer Termin und ein konkreter Ort.